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Betriebsreglement

Reservation

Die Belegungspläne werden durch das Sekretariat der Brünig Indoor bewirtschaftet, diese richten sich grundsätzlich nach den eingegangenen Reservationen. Wurde nicht im Voraus reserviert, kann die Benutzung nur gewährleistet werden, wenn noch Scheiben zur Verfügung stehen. Reservationen können persönlich, telefonisch oder via Internet gemacht werden. Für Kombireservationen (Schiessen, Führungen, Essen) braucht es die Absprache mit Brünig Indoor und mit der Cantina Caverna.

Annulation

Bei Annulationen, weniger als 14 Tage vor dem Anlass werden 50 % der Reservation in Rechnung gestellt, sofern wir die gebuchten Anlagen nicht anderweitig vermieten können. Bei durch den Kunden verursachten Verspätungen werden die Wartezeiten der Instruktoren zu CHF 120.- pro Stunde in Rechnung gestellt.

Belegungsplanung

Die Scheiben werden anhand der Belegungsplanung durch Brünig Indoor zugeteilt. Alle Belegungen sind vertraulich zu behandeln.

Kaliber / Munition

Es gelten die internen Regelungen „Kaliberweisung“, die je nach Schiessstand angepasst und dort auch sichtbar angeschlagen sind. Im Weiteren sind die Regeln des ISSF massgebend.

Verboten in der ganzen Schiessanlage sind:

  • Leuchtspurmunition
  • Brandgeschosse
  • Panzerbrechende Munition

Widerhandlungen werden strikte geahndet Die Hülsen bleiben im Eigentum von Brünig Indoor. Der Hülsenverkauf ist in der Scheibenmiete eingerechnet. Der Kunde kann die Hülsen in kleinen Mengen nach Absprache mit der Betriebsleitung erwerben.

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme der Schiessanlage erfolgt nur durch Brünig Indoor. Sobald die Anlage in Betrieb genommen ist, wird auch die Anlagelüftung umgehend eingeschaltet. Diese läuft den ganzen Tag ununterbrochen.

Scheibenstände

Das Betreten der Scheibenstände ist nur dem Personal von Brünig Indoor gestattet. Allen übrigen Personen ist das Betreten der Scheibenstände strikte untersagt.

Störungen

Bei jeglichen Vorfällen oder Störungen sind sofort Mitarbeiter der Brünig Indoor zu benachrichtigen.

Für das ausserdienstliche Schiesswesen sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere jene des Bundes, des SSV und der USS Versicherungen zu beachten. Vor und nach dem Schiessen ist auf dem Schiessplatz eine Sportgerätekontrolle entsprechend den einschlägigen Vorschriften und Weisungen des VBS und des SSV vorzunehmen.

Sportgerätereinigung

Putznischen sind gekennzeichnet. Für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei Trainings und Übungen sind die Verantwortlichen der Benutzer und deren Kontrollorgane zuständig. Die Sportgeräte dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen entfettet und gereinigt werden. Dienstleistungen gegen Entgelt durch Vereine dürfen nur in Absprache mit der Brünig Indoor angeboten werden. Für die Polyhalle und die 25m-Anlage dürfen die Sportgeräte in den Schiessständen 300m gereinigt werden. Reinigungsmaterial (Putzset) wird von Brünig Indoor bereitgestellt; ergänzende Reinigungsmittel können im Shop gegen Entgelt bezogen werden.

Waffengesetz

Die Benutzer verpflichten sich über die Bestimmungen des Waffengesetzes (12.12.2008), sowie den Transport und die sichere Aufbewahrung im Bilde zu sein und diese einzuhalten. Im Weiteren gelten die in der Anlage spezifischen Gegebenheiten.

Aufsichtspflicht

Bei Gruppen ist ein intern verantwortlicher Schützenmeister zu bezeichnen. Andernfalls muss von der Betreiberin ein Instruktor beigezogen werden. Dieser Dienst ist kostenpflichtig (gemäss den aktuellen Ansätzen).

Ausbildung

Bestehen Zweifel im Umgang mit dem Sportgerät, so empfiehlt die Betreiberin einen Grundkurs im Umgang mit dem Sportgerät, welcher bei Brünig Indoor angeboten wird. Nach Besuch und Bestehen des Kurses, kann eine selbständige Benutzung der Anlagen durchgeführt werden (Brünig Indoor Card).

Polyhalle

Das Schiessen ist auf feste und bewegliche Ziel möglich.

AGB`s im gesamt überblick

 

Brünig Indoor Aktiengesellschaft

im Januar 2023