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Jungjäger

Auf Anfrage vereinbaren wir gerne den passenden Termin.

Die Jagdausbildung der zukünftigen Jägerinnen und Jäger in der Schweiz und die Durchführung der Jagdprüfung liegen gemäss «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel» in der Verantwortung der kantonalen Jagdbehörden.

Ausbildung und Prüfung von Jungjägerinnen und Jungjägern sind in den Kantonen unterschiedlich organisiert. Entweder setzen Jagdverbände, private Jagdschulen, oder die Kantone selber die oben erwähnte Ausbildungs- und Prüfungspflicht um. Das einheitliche Basislehrmittel „Jagen in der Schweiz – Auf dem Weg zur Jagdprüfung“ dient den Verantwortlichen in den Kantonen dabei als Grundlage, um angehende Jägerinnen und Jäger sachgerecht und praxisnah auszubilden und zu prüfen. Für die Zulassung zur Jagdprüfung ist ein Mindestalter von 18 Jahren (in einzelnen Kantonen höher) vorausgesetzt.
Die Ausbildung besteht in allen Kantonen aus theoretischen und praktischen Modulen und dauert durchschnittlich anderthalb bis zwei Jahre. Je nach kantonalen Bedürfnissen und Anforderungen an die Prüfung wird der Ausbildungs- und Prüfungsstoff ergänzt (z.B. durch die kantonale Jagdgesetzgebung). Auch werden einzelne Tierarten, Lebensräume, Jagdmethoden usw. je nach lokaler Bedeutung anders gewichtet. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung kommt dem verantwortungsvollen und fachgerechten Umgang mit Waffen grosse Bedeutung zu. Eine fundierte Schiessausbildung und regelmässiges Schiesstraining bringen die notwendige Treffsicherheit und festigen die sichere Handhabung. Das jagdliche Handwerk wird durch Praxismodule, Hegearbeit und mittels Begleitung von erfahrenen Jägerinnen und Jägern erlernt.

Eine solide Ausbildung der angehenden Jägerinnern und Jägern wird den guten Ruf der Jagd in der Schweiz auch für die Zukunft sichern. Wir wünschen Ihnen eine spannende Ausbildung und viel Erfolg…auf dem Weg zur Jagdprüfung!

Jagdfähigkeit und Jagdberechtigung
Mit dem Bestehen der Jagdprüfung erlangt man die Jagdfähigkeit. Um die Jagd ausüben zu dürfen, muss zusätzlich ein Jagdpass / ein Jagdpatent – also die Jagdberechtigung – beim entsprechenden Kanton erworben werden. Je nach Kanton müssen hierzu zusätzliche Nachweise erbracht werden, z.B. jährlicher Treffsicherheitsnachweis; Nachweis von Hegestunden oder die Mitgliedschaft/Einladung einer Jagdgesellschaft. Viele Kantone anerkennen die Jagdfähigkeit anderer Kantone.

Durch Anklicken des Kantons-Kürzels in der untenstehenden Übersichtskarte gelangen Sie zur jeweiligen Website und damit zu ausführlichen Informationen betreffend Ausbildung, Prüfung und Jagdausübung im ausgewählten Kanton.

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