Sie verwenden einen nicht mehr unterstützten Browser, daher kann die Webseite teilweise nicht korrekt dargestellt werden.
MENU

Zutritt und Nutzung

Ab 2014 ist die Brünig Indoor Card Pflicht, um Zugang zum Schiessen zu erhalten oder um Munition zu kaufen. Mit der Brünig Indoor Card müssen keine weiteren Ausweise vorgezeigt werden. Periodische Kontrollen können von Mitarbeitern der Brünig Indoor durchgeführt werden.

Grundsätzlich steht die Anlage allen Personen welche das 16. Altersjahr erreicht haben zur Benutzung bereit. Jugendliche welche das 16 . Altersjahr noch nicht erreicht haben, werden anhand der nachfolgenden Regeln eingeteilt.

Bei Sportgeräten mit scharfer Munition ist das Mindestalter bei Kleinkalibersportgeräten 10 Jahre und bei Grosskalibersportgeräten 16 Jahre. Jugendliche von 10 – 16 Jahren müssen in Begleitung einer volljährigen Person sein. Die Begleitperson muss über die entsprechende Ausbildung und die elterliche Vollmacht verfügen.

Luftdruck; Bei Sportgeräten dieser Gattung ist das Mindestalter 10 Jahre. Jugendliche von 10 – 16 Jahren müssen in elterlicher Begleitung sein oder deren Erlaubnis belegen können. Weitere Voraussetzung ist die entsprechende Ausbildung oder Begleitung seitens Brünig Indoor.

Für den Erwerb von sämtlichen Munitionen muss die persönliche Brünig Indoor Card vorgelegt werden. Abgestützt vom Waffengesetz siehe unter 3. Kapitel Art. 15,16 und 16a: Erwerb und Besitz von Munition und Munitionsbestandteilen.

Für das selbständige Schiessen ohne weiteres zugelassen sind Personen, welche nachweislich einer Schützengesellschaft oder einem Schützenverband angehören. Ohne weiteres zugelassen sind ebenfalls Personen, welche eine entsprechende Schiessausbildung ausweisen können, Lizenz (SSV), Jagdschein, IPSC Ausweis oder Waffentragschein, Dienstausweis (Polizei, Militär, Zoll) (Waffengesetz 12.12.2008).

Der sichere Umgang mit dem Sportgerät muss gewährleistet werden. Ist dies nicht der Fall, muss von der Betreiberin ein Instruktor zur Begleitung beigezogen werden. Dieser Dienst ist kostenpflichtig (gemäss den aktuellen Ansätzen).

Die Nutzung der Anlage ist für Benutzer aus Ländern, welche in der Waffenverordnung vom Erwerb von Sportgeräten ausgeschlossen sind, untersagt. Mit einer Ausnahmebewilligung hat der Kunde jedoch Zugang. Benutzer, welche gegen die Bestimmungen der Anlage verstossen, werden ausgeschlossen.

Die Schiessanlage hat nur einen offiziellen Eingang. Es besteht eine Videoüberwachung. Die Anlage ist für Besichtigungen öffentlich.

Gruppen, welche ein offizielles Programm bei Brünig Indoor schiessen, müssen lediglich über eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Tagesversicherung verfügen. Die Teilnehmer solcher Veranstaltungen werden von ausgewiesenen Instruktoren Brünig Indoor begleitet.

Personen, welche über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen, können eine Tagesversicherung bei Brünig Indoor abschliessen.

Ausländische Gäste, welche nicht nachweislich einem Sportschützenverband oder einem Verein angehören, müssen eine Tagesversicherung abschliessen.

Die Betriebsleitung behält sich das Recht vor, Personen von der Schiessanlage zu verweisen oder abzulehnen. Dies kann ohne Angabe von weiteren Gründen geschehen, wenn Anlass zu Misstrauen besteht. Ebenfalls behält sie sich das Recht vor, weitere Kontrollen durchzuführen oder gewisse Informationen über Personen einzuholen, welche Anlass dazu geben. Die Informationen werden vertraulich behandelt bzw. allenfalls der Polizeibehörde weiter geleitet. Grobes Fehlverhalten führt unweigerlich zum Ausschluss von der Anlage.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden von der Brünig Indoor festgelegt. Auf Anfrage können spezielle Öffnungszeiten vereinbart werden. Für die Öffnung der Anlage muss aber aus wirtschaftlichen Gründen eine minimale Anzahl von 25 Personen erreicht werden.

Es ist möglich die Anlage als Zuschauer zu betreten.

Brünig Indoor Aktiengesellschaft

im Januar 2023